Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Das Altlasten-Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde geführt. Hier werden altlastverdächtige Flächen und Altlasten archiviert.
Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ist jeder berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster zu erfragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Einfache Auskünfte, d.h. dahingehende Informationen, inwieweit die betreffende Fläche teilweise oder vollständig katastermäßig geführt wird, sind kostenfrei. Diese Auskünfte sind vor allem beim Grundstücksverkehr z.B. im Rahmen des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages von Interesse.
Sollte darüber hinaus Interesse oder die Notwendigkeit bestehen, genauere Informationen zu Art und Umfang der Belastung auf einer Fläche zu erhalten, können diese schriftlichen Auskünfte im Rahmen einer ausführlichen Anfrage erteilt werden. Da hierfür die vorhandenen Informationen auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt bewertet werden müssen, handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem mit der Bewertung verbundenen Arbeitsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Weitere Information beim LANUV:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/altlasten/altlastenbearbeitung/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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