Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Altlasten-Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde geführt. Hier werden altlastverdächtige Flächen und Altlasten archiviert.

    Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ist jeder berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster zu erfragen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_577e7f70ffeb6d218cacc915c97b0757

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bodenschutz und Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Einfache Auskünfte, d.h. dahingehende Informationen, inwieweit die betreffende Fläche teilweise oder vollständig katastermäßig geführt wird, sind kostenfrei. Diese Auskünfte sind vor allem beim Grundstücksverkehr z.B. im Rahmen des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages von Interesse.

    Sollte darüber hinaus Interesse oder die Notwendigkeit bestehen, genauere Informationen zu Art und Umfang der Belastung auf einer Fläche zu erhalten, können diese schriftlichen Auskünfte im Rahmen einer ausführlichen Anfrage erteilt werden. Da hierfür die vorhandenen Informationen auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt bewertet werden müssen, handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem mit der Bewertung verbundenen Arbeitsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de