Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wir führen ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Das Kataster beinhaltet auch Hinweise zu Altstandorten und Altablagerungen. Gemäß Umweltinformationsgesetz erteilen wir dazu auch Auskünfte.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Formlose schriftliche Anfrage
Bitte formulieren Sie Ihre Fragen so präzise wie möglich. Sie können uns Ihre Anfrage mit den erforderlichen Angaben und Anlagen gerne über das Formular "Auskunft zu Altlasten", per E-Mail an altlastenauskunft@stadt-koeln.de, per Fax oder mit der Post zus - Aktuelle Adresse des Grundstücks
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lageplan
Möglichst im Maßstab 1:1000 bis 1:10.000. Bei Ausschnitten aus Bau- oder Stadtplänen müssen die Straßennamen erkennbar sein. Zeichnungen aus Planskizzen sind nicht geeignet. - Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers
Bitte geben Sie bei der Anfrage an, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes sind oder legen eine Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bei. Unter "Rechtliche Voraussetzungen" (siehe unten) finden Sie weitere Information
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Gemäß Umweltinformationsgesetz kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Kölner Stadtgebiet bei der zuständigen Behörde anfordern.Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Führung und Pflege des Katasters. Weitere wichtige Bodenschutzregelungen sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung niedergelegt.
Datenschutzrechtliche Belange
Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden. Liegt eine Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers vor, kann die Auskunft in der Regel kurzfristig erteilt werden.
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit. In andern Fällen holen Sie bitte eine formlose Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin ein.
Eine Formulierungshilfe:
Ich bin Eigentümerin/Eigentümer des oben genannten Grundstückes und erkläre, dass ich mit der Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln zu dem oben genannten Grundstück einverstanden bin.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021