Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wir führen ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Das Kataster beinhaltet auch Hinweise zu Altstandorten und Altablagerungen. Gemäß Umweltinformationsgesetz erteilen wir dazu auch Auskünfte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36cb64845876f8d89fba734606d685e1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Altlastkataster, Auskunft zu Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24612

    E-Mail: altlastenauskunft@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formlose schriftliche Anfrage
      Bitte formulieren Sie Ihre Fragen so präzise wie möglich. Sie können uns Ihre Anfrage mit den erforderlichen Angaben und Anlagen gerne über das Formular "Auskunft zu Altlasten", per E-Mail an altlastenauskunft@stadt-koeln.de, per Fax oder mit der Post zus
    • Aktuelle Adresse des Grundstücks
    • Gemarkung, Flur, Flurstück
    • Lageplan
      Möglichst im Maßstab 1:1000 bis 1:10.000. Bei Ausschnitten aus Bau- oder Stadtplänen müssen die Straßennamen erkennbar sein. Zeichnungen aus Planskizzen sind nicht geeignet.
    • Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers
      Bitte geben Sie bei der Anfrage an, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes sind oder legen eine Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bei. Unter "Rechtliche Voraussetzungen" (siehe unten) finden Sie weitere Information

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Gemäß Umweltinformationsgesetz kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Kölner Stadtgebiet bei der zuständigen Behörde anfordern.Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Führung und Pflege des Katasters. Weitere wichtige Bodenschutzregelungen sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung niedergelegt.

    Datenschutzrechtliche Belange

    Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden. Liegt eine Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers vor, kann die Auskunft in der Regel kurzfristig erteilt werden.

    Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit. In andern Fällen holen Sie bitte eine formlose Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin ein.

    Eine Formulierungshilfe:

    Ich bin Eigentümerin/Eigentümer des oben genannten Grundstückes und erkläre, dass ich mit der Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln zu dem oben genannten Grundstück einverstanden bin.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Einfache Anfragen sind kostenfrei.Für Anfragen, bei denen Daten recherchiert oder aufwändig zusammengestellt werden müssen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. In diesem Fall erhalten Sie eine Zwischenmitteilung mit den zu erwartenden Kosten. Erst nach Ihrer Zustimmung wird die Anfrage beantwortet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de