Auskunft aus dem Altlastenkataster
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Im Rahmen von Immobilien- oder Grundstücksverkäufen werden von den finanzierenden Banken in der Regel Informationen abgefragt, die den Wert eines Grundstückes beeinflussen können. Dazu gehört auch die Frage ob ein Grundstück auf Grund vergangener Nutzungen im Altlastenkataster erfasst ist. Eigentümer/innen eines Grundstückes können die Anfrage direkt an die u. g. Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung Wesel richten.
Mit der Wertermittlung oder dem Verkauf beauftragte Makler/Sachverständige reichen bitte eine Auftragsbestätigung oder Vollmacht mit ein. Die Anfrage kann formlos schriftlich oder per mail erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesel
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Wesel
- mindestens (abhängig vom Zeitaufwand): 35,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021