Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Der Kreis Viersen führt als Untere Bodenschutzbehörde über die im Kreisgebiet liegenden bekannten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten ein Kataster. Auskünfte aus dem Kataster können beim Kreis Viersen online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung beantragt werden.
Die Anträge werden schriftlich beantwortet. Telefonische Auskünfte aus dem Kataster sind nicht möglich. Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorgenannten Kataster nur solche Flächen geführt werden, über die der katasterführenden Stelle konkrete Anhaltspunkte bekannt sind, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast begründen. Somit kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Ist ein Grundstück nicht im Kataster erfasst bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Grundstück frei von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten ist. Eine letztendliche Sicherheit, ob auf einem Grundstück schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen, kann nur durch die Durchführung einer entsprechenden orientierenden Untersuchung gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durch einen Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder eine Person mit vergleichbarer Sachkunde erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Genaue Angaben über die Lage des angefragten Grundstückes entweder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück und/ oder Straße, Hausnummer oder einen Lageplan.
Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für andere Antragsteller gilt: Da die Informationen des Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Online-Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Hinweise für Viersen
Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Einfache Ja-/Nein-Auskünfte, ob Grundstücke im Kataster erfasst sind, werden gebührenfrei erteilt. Die Gebührenhöhe für Auskünfte zu Flächen über die bodenschutzrechtliche Daten vorhanden sind, richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Für Auskünfte können Gebühren von bis zu 500 Euro erhoben werden. Eine Einschätzung zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab mitgeteilt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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