Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).
Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten "Unteren Bodenschutzbehörde" übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die "Obere Bodenschutzbehörde", angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.
Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist ggf. erforderlich für:
- Einbau von Recyclingbaustoffen*
- Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
- Rekultivierungsvorhaben
- und andere
*(Seite "Recycling-Baustoffe" beachten, siehe Link)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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