Elternzeit: beraten und informieren
Hinweise für Herne
Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Beschäftigung nach der Geburt ihres Kindes zu verschaffen, um sich ihrem Kind widmen zu können.
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit auch auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragen werden.
Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug von Elterngeld möglich!
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,
- mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben,
- das Kind selbst betreuen und erziehen,
- während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.10.2023