Elternzeit Beratung

    Elternzeit: beraten und informieren

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

     
    Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

     

    Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

    Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

    Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

    Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

     

    Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

     

    Hotline:      02381/17-9595

    Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



    Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
    Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
    Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
    Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
    Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d06fb88637f994fbf6cf6bf928c2595

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienrathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5353

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5399

    Fax: 02381 17-105399

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,   
    • mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben,
    • das Kind selbst betreuen und erziehen,
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de