Elternzeit: beraten und informieren
Hinweise für Coesfeld
Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Aufgrund von Personalwechsel und Personalausfall in den letzten Monaten können zurzeit keine Beratungsgespräche durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Elterngeldanträge im Moment für uns Vorrang hat.
Einzelfragen können per E-Mail an die Adresse elterngeld(at)kreis-coesfeld.de gesandt werden. Die Elterngeldstelle ist bemüht eingehende Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten.
Vielen Dank.
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an die Elterngeldkasse des Kreises Coesfeld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse beraten Sie gerne.
Die Adresse der Elterngeldkasse ist: Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld.
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Ansprechpartner
Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-5280
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,
- mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben,
- das Kind selbst betreuen und erziehen,
- während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Nähere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie hier: www.elterngeld.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.10.2023
Stichwörter
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