Elternzeit Beratung

    Elternzeit: beraten und informieren

    Hinweise für Euskirchen

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Elterngeld und Elternzeit

    Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    • Elterngeldantrag
    • Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes)
    • Einkommensnachweise
      - Mütter: 14 Monate vor der Geburt
      - Väter: 14 Monate vor der Geburt
      - Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt
    • Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige
    • Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck)
    • Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck)
    • Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
    • Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit

    Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:

    Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,   
    • mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben,
    • das Kind selbst betreuen und erziehen,
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de