Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Rahden
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
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individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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