Wertstoffe EntsorgungOnline erledigen

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Spenge

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Die Abfallberatung steht Ihnen bei fast allen Fragen rund um das Thema Abfall zur Verfügung.

    Einige Beispiele sind:

    • Abfalltrennung 
    • Abfallbehälter (Mülltonnen)
    • Abfallentsorgung 
    • Abfallgebühren 
    • Abfuhrtermine
    • Kurzfristig mehr Müll.

    Einige dieser Themen werden bereits im Serviceportal selbst beahandelt. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen" .

    Des Weiteren finden Sie zu den meisten Themen hilfreiche Informationen auf unsere Homepage. Schauen Sie daher unbedingt unter folgendem Link

    Zusätzlich finden Sie weiter unten "Onlinedienstleistungen" und auf der rechten Seite "Weiterführende Links", die Ihre Fragen beantworten können.

    • Ein Beispiel ist unser "Online Abfallkalender". Mit diesem können Sie ganz einfach die Abfuhrtermine für Ihren Wohnsitz ermitteln. Anschließend können Sie Ihre Termine bequem in Ihren Kalender auf dem Handy übertragen. Alternativ steht Ihnen ein PDF mit Ihren Terminen zur Verfügung.

    Sollten Ihre Fragen hierdurch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformlar auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Abfallberatung / Kontaktperson.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9cb30ac5329406f95909b9607005ea2d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de