Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Spenge
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Die Abfallberatung steht Ihnen bei fast allen Fragen rund um das Thema Abfall zur Verfügung.
Einige Beispiele sind:
- Abfalltrennung
- Abfallbehälter (Mülltonnen)
- Abfallentsorgung
- Abfallgebühren
- Abfuhrtermine
- Kurzfristig mehr Müll.
Einige dieser Themen werden bereits im Serviceportal selbst beahandelt. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen" .
Des Weiteren finden Sie zu den meisten Themen hilfreiche Informationen auf unsere Homepage. Schauen Sie daher unbedingt unter folgendem Link
Zusätzlich finden Sie weiter unten "Onlinedienstleistungen" und auf der rechten Seite "Weiterführende Links", die Ihre Fragen beantworten können.
- Ein Beispiel ist unser "Online Abfallkalender". Mit diesem können Sie ganz einfach die Abfuhrtermine für Ihren Wohnsitz ermitteln. Anschließend können Sie Ihre Termine bequem in Ihren Kalender auf dem Handy übertragen. Alternativ steht Ihnen ein PDF mit Ihren Terminen zur Verfügung.
Sollten Ihre Fragen hierdurch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformlar auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Abfallberatung / Kontaktperson.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Spenge
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Spenge
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Spenge
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
individuell
Kosten
Hinweise für Spenge
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Spenge