Wertstoffe EntsorgungOnline erledigen

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Herford

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Die SWK ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und seit 2002 für die Abfall- und Wertstoffentsorgung in der Stadt Herford verantwortlich. Sie ist zu einem verlässlichen Partner für die Bürgerinnen und Bürger geworden. 

    Gegen Entgelt können Sie folgende Wertstoffe und Abfälle das ganze Jahr über bei uns abgeben:

    • Haus-, Restabfall, Sperrmüll
    • Grünabfälle, Bioabfälle, Baum-/Astschnitt (Wurzel- und Stammholz bis 20cm Durchmesser) 
    • Holz (AI - AIII), zum Beispiel Parkett, Innentüren, Holzmöbel, Paletten, Spanplatten 
      NICHT dazu gehören unter anderem Holzzäune und imprägnierte Bauhölzer aus dem Aussenbereich. Diese sind als gefährlicher Abfall (Holz AIV) zu entsorgen, welches wir
      nicht (!) annehmen dürfen. 

      Sprechen Sie uns an. Wir nennen Ihnen gerne passende Entsorgungsmöglichkeiten. 
    • Bauschutt, Glas, Gipsabfälle

    Kostenlos nehmen wir Papier, Pappe, Kartonagen sowie Schrott und Metall an.

    Weiße Ware (Herd, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner) sowie Kühl- und Gefriergeräte können nur aus dem Stadtgebiet Herford sowie Enger und Spenge kostenlos angenommen werden.

    Auch als Entsorgungspartner für gewerbliche und industrielle Unternehmen bietet die SWK individuelle Entsorgungskonzepte an. Unsere Serviceleistungen passen wir flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen in allen Fragen der Abfall- und Wertstoffentsorgung zur Seite. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f96e833678165e71f7f4c8bdf890b079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SWK Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstr. 40

    32051 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-950

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de