Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Herford
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Die SWK ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und seit 2002 für die Abfall- und Wertstoffentsorgung in der Stadt Herford verantwortlich. Sie ist zu einem verlässlichen Partner für die Bürgerinnen und Bürger geworden.
Gegen Entgelt können Sie folgende Wertstoffe und Abfälle das ganze Jahr über bei uns abgeben:
- Haus-, Restabfall, Sperrmüll
- Grünabfälle, Bioabfälle, Baum-/Astschnitt (Wurzel- und Stammholz bis 20cm Durchmesser)
- Holz (AI - AIII), zum Beispiel Parkett, Innentüren, Holzmöbel, Paletten, Spanplatten
NICHT dazu gehören unter anderem Holzzäune und imprägnierte Bauhölzer aus dem Aussenbereich. Diese sind als gefährlicher Abfall (Holz AIV) zu entsorgen, welches wir
nicht (!) annehmen dürfen.
Sprechen Sie uns an. Wir nennen Ihnen gerne passende Entsorgungsmöglichkeiten. - Bauschutt, Glas, Gipsabfälle
Kostenlos nehmen wir Papier, Pappe, Kartonagen sowie Schrott und Metall an.
Weiße Ware (Herd, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner) sowie Kühl- und Gefriergeräte können nur aus dem Stadtgebiet Herford sowie Enger und Spenge kostenlos angenommen werden.
Auch als Entsorgungspartner für gewerbliche und industrielle Unternehmen bietet die SWK individuelle Entsorgungskonzepte an. Unsere Serviceleistungen passen wir flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen in allen Fragen der Abfall- und Wertstoffentsorgung zur Seite.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
SWK Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05221 189-950
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
individuell
Kosten
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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