Wertstoffe Entsorgung

    Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (ehemals "Recyclingmaterial")

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    In Industrie und Bauwirtschaft fallen große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Ersatzbaustoffe zum Beispiel in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus sowie des Schienenverkehrswegebaus verwendet werden können.

    Für die bundeseinheitliche Verwertung mineralischer Abfälle gilt die Mantelverordnung. Im Zuge dessen werden die Anforderungen an die Herstellung, die Untersuchungen und an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) rechtlich geregelt.

    In der EBV sind die medienschutzbezogenen Anforderungen (insbesondere Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, Bodenart der Grundwasserdeckschicht, Wasserschutzbereiche) bei der Verwendung qualitätsgesicherter mineralischer Ersatzbaustoffe in 17 Standardbauweisen des Straßen-, Wege- und Erdbaus sowie in 26 spezifischen Bahnbauweisen geregelt.

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    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG

    Adresse

    Hausanschrift

    Hooghe Weg 1

    47906 Kempen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    66-1-1 Abfall, Altlasten, Bodenschutz und Abgrabungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadt Kamp-Lintfort - 66-01 Abfallentsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 7

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@schoenmackers.de

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    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Vor- und Abschlussanzeigen gemäß EBV sind gebührenfrei. Die Gebühr für eine Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (vgl. § 21 EBV) ist abhängig von der Größe der Einbaufläche und beträgt mindestens 200 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de