Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (ehemals "Recyclingmaterial")
Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
Beschreibung
Hinweise für Wesel
In Industrie und Bauwirtschaft fallen große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Ersatzbaustoffe zum Beispiel in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus sowie des Schienenverkehrswegebaus verwendet werden können.
Für die bundeseinheitliche Verwertung mineralischer Abfälle gilt die Mantelverordnung. Im Zuge dessen werden die Anforderungen an die Herstellung, die Untersuchungen und an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) rechtlich geregelt.
In der EBV sind die medienschutzbezogenen Anforderungen (insbesondere Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, Bodenart der Grundwasserdeckschicht, Wasserschutzbereiche) bei der Verwendung qualitätsgesicherter mineralischer Ersatzbaustoffe in 17 Standardbauweisen des Straßen-, Wege- und Erdbaus sowie in 26 spezifischen Bahnbauweisen geregelt.
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Ansprechpartner
Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@schoenmackers.de
Stadt Kamp-Lintfort - 66-01 Abfallentsorgung
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Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0
E-Mail: info@schoenmackers.de
Kosten
Hinweise für Wesel
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Vor- und Abschlussanzeigen gemäß EBV sind gebührenfrei. Die Gebühr für eine Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (vgl. § 21 EBV) ist abhängig von der Größe der Einbaufläche und beträgt mindestens 200 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Wesel