Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    mags stellt auf Antrag gemeinsame Rolltonnen in der geeigneten Größe zur Verfügung. Grundlage dafür ist das Mindestvolumen, welches die Abfallsatzung regelt. Bitte beachten Sie: Das ist nur möglich, wenn die beiden Grundstücke eine gemeinsame Grenze haben. Rolltonnen, die wegen der gemeinsamen Nutzung nicht mehr benötgt werden, holt mags ab. Die Nutzungsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: mags kann jede*n der Eigentümer*in für den Gesamtbetrag der Gebühren heranziehen. Der Standort für die Restmülltonne ist das Grundstück des Eigentümers, der den Gebührenbescheid bekommt. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden: z.B. Verkauf eines der beiden Grundstücke, Änderung der Nutzung oder veränderte Zahl an Bewohner*innen. Weiterführende Informationen, Formulare und Downloads finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_97af7058b3e4c0cc85697b492242adf6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nordpark 400

    41068 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de