Leichenpass Ausstellung
Leichenpass
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Zuständig für die Ausstellung in Dortmund sind die Friedhöfe Dortmund.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dortmund
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- § 17 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) in Verbindung mit § 13, Absatz 1 und § 15, Absatz 1 oder 2 BestG NRW
- Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
- Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Dortmund
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
25,00 € gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen