Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Zweite Leichenschau

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f71ba8a862dd6fe11065b60de17598c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
    • Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Die Formalitäten zur Beantragung eines Leichenpasses erledigt in aller Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de