Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Zweite Leichenschau

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_59c38b6d7ded8277e83661ef41960171

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
    • Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • § 17 Abs. 2 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Die Formalitäten zur Beantragung eines Leichenpasses erledigt in aller Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de