Leichenpass AusstellungOnline erledigen

    Leichenpass Ausstellung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Zweite Leichenschau

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
    • Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de