Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

     

    Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

    Benötigte Unterlagen:

    • Todesbescheinigung
    • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
    • Amtsärztliches Zeugnis

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f103e9b761b429c67218f36438f8a2e7

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Friedhofsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkelenz

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkelenz

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    15,00 EURO

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de