Leichenpass Ausstellung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist.
Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.
Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.
Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.
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Ansprechpartner
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02181 608-3299
Fax: 02181 608-3290
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Je nach Bestattungsart, Sterbeort und Überführungsort unterscheiden sich Ablauf und Anzahl der Überführungsfahrten. Die Gebühren sind daher vom Einzelfall abhängig und können hier nicht beziffert werden. Neben den Gebühren sind die Konditionen für die Überführung beim jeweiligen Bestattungs- bzw. Überführungsunternehmen zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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