Prostitutionsgewerbe Betrieb Beendigung Stellvertretung Entgegennahme

    Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen .

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5bb26e8e3da8f762b4e519a742f2eef6

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestr. 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271/ 965 1208

    Fax: 05271/ 965 1298

    E-Mail: ordnungsabteilung@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Höxter

    Voraussetzungen

    Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes durch die in der Stellvertretungserlaubnis begünstigte Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Höxter

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Stelle an.

    Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Fristen

    Die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Höxter

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Höxter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Höxter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Höxter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de