Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.
Somit hat der oder diejenige, der eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, dies von Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Bielefeld folgende Aufgaben für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen:
- Anmeldung der Prostituierten,
- gesundheitliche Beratung sowie
- Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs.
Dies bedeutet für die Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreis Gütersloh ausüben, dass die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung sowie das Informations- und Beratungsgespräch durch die Stadt Bielefeld erfolgt. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.
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Ansprechpartner
6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes durch die in der Stellvertretungserlaubnis begünstigte Person
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Stelle an.
Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Fristen
Die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh