WohnungsgeberbestätigungOnline erledigen
Bescheinigung Wohnungsgeber
Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Werl
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!
Bei der Ummeldung handelt es sich um den Umzug innerhalb der Wallfahrtsstadt Werl.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei Kindern:
Kopie des Personalausweises, des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Hinweise für Werl
gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
- Wohnungsgeberbestätigung.pdf
- Infoblatt Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Infoblatt Adressänderung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021