WohnungsgeberbestätigungOnline erledigen

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!

    Bei der Ummeldung handelt es sich um den Umzug innerhalb der Wallfahrtsstadt Werl.

    Infoblatt Adressänderung

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d23e130c20b6835f6ebdca1e633a09b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei Kindern:
      Kopie des Personalausweises, des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten
      Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Kosten

    Hinweise für Werl

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de