Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Für die Beantragung der Wohnungsgeberbestätigung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Abgabe direkt im Bürgerservice der Stadt Rahden, nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden