Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Am 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten.
Seitdem gilt u. a., dass der Name und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers zu speichern sind. Zudem ist in Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungskomplexen die konkrete Wohnung und ihre Lage bzw. Zuordnung im Gebäude selbst zu bezeichnen (z.B. 1. OG rechts oder Wohnung Nr. 2).
Vorgeschrieben ist ferner die Vorlage einer vom Wohnungsgeber ("Vermieter") auszustellenden schriftlichen Bestätigung über den Einzug oder Auszug.
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.
Wohnungsgeber ist auch, wer sein Eigentum ggf. mit weiteren Personen selbst bezieht.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Alternativ steht das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" zum Download zur Verfügung.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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