Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wenn Sie nach Lemgo ziehen oder innerhalb von Lemgo umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist diese spätestens nach 6 Monaten anzumelden.
Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Soll eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/ Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/ Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/ausländischer Pass/Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Fahrzeugschein (bei Zulassung innerhalb des Kreises Lippe) - es darf bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen worden sein
Informationen zur Änderung Ihres KfZ-Scheins bei Umzug - ggf. Einverständniserklärung der Eltern für die Anmeldung minderjähriger Kinder
- ggf. An-, Ab-, Ummeldebogen mit Vollmacht
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
Anmeldung, Abmeldung:
Mitwirkung des Wohnungsgebers:
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten:
Verfahrensablauf
Hinweise für Lemgo
Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Einzugs erfolgen.
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.
Fristen
Hinweise für Lemgo
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/ Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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