Wohnungsgeberbestätigung

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Wenn Sie nach Lemgo ziehen oder innerhalb von Lemgo umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist diese spätestens nach 6 Monaten anzumelden.

    Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

    Soll eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/ Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/ Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

    Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34660b256aa34396b36888333e63d21c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/ausländischer Pass/Aufenthaltstitel  
    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • ggf. Fahrzeugschein (bei Zulassung innerhalb des Kreises Lippe)  - es darf bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen worden sein
      Informationen zur Änderung Ihres KfZ-Scheins bei Umzug
    • ggf. Einverständniserklärung der Eltern für die Anmeldung minderjähriger Kinder 
    • ggf. An-, Ab-, Ummeldebogen mit Vollmacht

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Anmeldung, Abmeldung:

    Mitwirkung des Wohnungsgebers:

    Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten:

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lemgo

    Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Einzugs erfolgen.

    Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Lemgo

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/ Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
    Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.

    Wichtig:
    Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de