Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Kalletal um oder neu in die Gemeinde Kalletal? Dann müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Bei dieser Anmeldung ist es aufgrund des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich, dass eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wird.
Eine Wohnungsgeberbestätigung kann ausgestellt werden von:
- Wohnungseigentümer*in/Hauseigentümer*in
- Hausverwaltung
- Hauptmieter*in
Enthalten muss eine Wohnungsgeberbestätigung:
- Name und Anschrift Wohnungsgeber*in
- Name und Anschrift Eigentümer*in (ggf.)
- Wohnungs-/Hausanschrift
- Einzugsdatum
- Namen der einziehenden Personen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021