Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt / Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt / Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich online abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen. Diesen Onlinedienst finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Abmeldung ins Ausland".
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus. (Kachel "Onlinedienstleistung", "Wohnungsgeberbestätigung")
Bitte beachten Sie, dass eine Onlinemeldung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
- Der Dienst ist aktuell für Anmeldungen von Personen über 18 Jahren, unverheiratet, ohne minderjährige Kinder nutzbar. Für Anmeldungen von Familien müssen Sie sich derzeit noch persönlich an Ihre zuständige Meldebehörde wenden.
- Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.
Den Onlinedienst zur Wohnsitzanmeldung finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Wohnsitzanmeldung".
KFZ-Schein Adressänderung
Adressänderungen im KFZ-Schein mit Lipper-Kennzeichen können ebenfalls direkt vor Ort gegen ein Entgelt von 11,10 Euro vorgenommen werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Für die An-/Ummeldung - übrigens gilt das auch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes - im Bürgerbüro, sind verschiedene Dokumente mitzubringen.
- Personalausweis
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (bei einem Mietverhältnis)
- Bescheinigungen / Urkunden, die Ihre Identität zweifelsfrei belegen (z.B. Geburtsurkunden, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist)
- (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes)
- ggfls. Fahrzeugschein wenn bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen wurde
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Hinweise für Blomberg
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
- ggfls. 11,10 € für die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Blomberg