Wohnungsgeberbestätigung

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt / Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt / Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

    Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich online abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen. Diesen Onlinedienst finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Abmeldung ins Ausland".

    Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus. (Kachel "Onlinedienstleistung", "Wohnungsgeberbestätigung")

    Bitte beachten Sie, dass eine Onlinemeldung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

    • Der Dienst ist aktuell für Anmeldungen von Personen über 18 Jahren, unverheiratet, ohne minderjährige Kinder nutzbar. Für Anmeldungen von Familien müssen Sie sich derzeit noch persönlich an Ihre zuständige Meldebehörde wenden.
    • Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.

    Den Onlinedienst zur Wohnsitzanmeldung finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Wohnsitzanmeldung".

     

    KFZ-Schein Adressänderung

    Adressänderungen im KFZ-Schein mit Lipper-Kennzeichen können ebenfalls direkt vor Ort gegen ein Entgelt von 11,10 Euro vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c3562179ccbe43839c52fedf502823b1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Für die An-/Ummeldung - übrigens gilt das auch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes - im Bürgerbüro, sind verschiedene Dokumente mitzubringen.

    • Personalausweis 
    • Reisepass
    • Wohnungsgeberbestätigung (bei einem Mietverhältnis)
    • Bescheinigungen / Urkunden, die Ihre Identität zweifelsfrei belegen (z.B. Geburtsurkunden, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist)
    • (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes)
    • ggfls. Fahrzeugschein wenn bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen wurde

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Fristen

    Hinweise für Blomberg

    Die Frist nach dem Zu-/Umzug beträgt 14 Tage und ist unbedingt einzuhalten.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
    Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de