WohnungsgeberbestätigungOnline erledigen

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Bei jeder Anmeldung oder Ummeldung eines Wohnsitzes ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Als wohnungsgebende Person (Vermieterin bzw. Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieterin bzw. Mieter) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. 

    Wohnungsgebende Person ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümerin.

    Wohnungsgebende Person bei Untermietverhältnissen ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, die bzw. der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.

    Wohnungsgebende Person ist auch, wer das Wohneigentum mit weiteren Personen selbst bezieht.

    Die wohnungsgebende Person oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78dc1e24b5ca306af335a8726869ca81

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    Die Entgegennahme der Wohnungsgeberbestätigung ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlengern

    Als wohnungsgebende Person müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieter bzw. Mieterin) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur von der wohnungsgebenden Person oder einer von ihr bzw. ihm beauftragten Person ausgestellt werden. Die Bestätigung enthält folgende Daten:

    • Name und Anschrift der wohnungsgebende Person
    • Einzugsdatum
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen der meldepflichtigen Personen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de