Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Bei jeder Anmeldung oder Ummeldung eines Wohnsitzes ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Als wohnungsgebende Person (Vermieterin bzw. Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieterin bzw. Mieter) innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Wohnungsgebende Person ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümerin.
Wohnungsgebende Person bei Untermietverhältnissen ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, die bzw. der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.
Wohnungsgebende Person ist auch, wer das Wohneigentum mit weiteren Personen selbst bezieht.
Die wohnungsgebende Person oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Hinweise für Kirchlengern
Die Entgegennahme der Wohnungsgeberbestätigung ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchlengern
Als wohnungsgebende Person müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieter bzw. Mieterin) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur von der wohnungsgebenden Person oder einer von ihr bzw. ihm beauftragten Person ausgestellt werden. Die Bestätigung enthält folgende Daten:
- Name und Anschrift der wohnungsgebende Person
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021