Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder Ihrer Wohnungsgeberin über den Einzug. Die Bestätigung benötigen Sie für Ihre Meldebehörde bei einer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung.
Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin ist in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Es kann außerdem die von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung sein. Sollten Sie zur Untermiete wohnen, kommt außerdem der Hauptmieter oder die Hauptmieterin in Betracht.
Die Bestätigung enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin sowie des Eigentümers oder der Eigentümerin, wenn diese Person abweicht,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Gültiger Personalausweis (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Gültiger Reisepass (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Wohnungsgeberbescheinigung mit Einzugsdatum (auch beim Bezug einer Immobilie im Eigentum erforderlich! Ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen!)
- ggf Geburtsurkunden bei Kindern unter 16 Jahren
- ggf Nachweis der Bestellung als betreuende Person
- ggf Identitätsnachweis bei Ausländern
- ggf Promotionsurkunde, falls Eintrag erwünscht
- ggf. Aufenthaltstitel
- ggf. Vollmacht und unterschriebenes Anmeldeformular
- ggf. KFZ-Schein
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Umzug oder Zuzug nach Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins über das Onlineterminvereinbarungsprogramm.
- Sammlung aller notwendigen Unterlagen
- Termin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Bei Vorlage aller benötigter Nachweise kann die Anmeldung / Ummeldung im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro abgeschlossen werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef