WohnungsgeberbestätigungOnline erledigen

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Anmeldung

    Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

    • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
    • Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.

     

    Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
    • Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

     

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung 

     

    Abmeldung der Nebenwohung:

    Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):

    Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):

    Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung

     

    Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7cbc3c0eea45b540b7ab88d06dcaa641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de