Wohnungsgeberbestätigung

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bitte bringen Sie die ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (öffnet im neuen Fenster) zum Termin mit!

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Terminvergabe:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8865400f2fb81e7474d022ff0515a212

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischen Aufenthaltstitel - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person - insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
    • Eine Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
    • Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    Optional bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach:

    •  Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I zur Adressänderung
      (dieser Service kann nur im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Anmeldung der Wohnung" in Anspruch genommen werden)

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Zweitwohnungssteuer

    Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.

     

    Widerspruchsrechte

    Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de