Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Bitte bringen Sie die ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (öffnet im neuen Fenster) zum Termin mit!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Terminvergabe:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischen Aufenthaltstitel - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person - insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
- Eine Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Optional bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach:
- Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I zur Adressänderung
(dieser Service kann nur im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Anmeldung der Wohnung" in Anspruch genommen werden)
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Zweitwohnungssteuer
Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.
Widerspruchsrechte
Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach