Anmeldung beim Versorgungswerk für Ingenieure

    Anmeldung beim Versorgungswerk für Ingenieure

    Als Mitglied in der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Ingenieure/Ingenieurinnen zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN. Informationen zu diesem Thema, aber auch zur Befreiung von der Mitgliedschaft erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Rentenberatung der Stadt Herzogenrath unterstützt ihre rat- und hilfesuchenden Einwohner bei der Beantragung ihrer Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

    Detaillierte Informationen über Fragen "rund um das Thema Rente" werden Ihnen von den neben genannten Ansprechpartnerinnen gerne gegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_408bc49a195670fb11162eb171193038

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitgliedsantrag Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin

    Ihre Hauptwohnung, Ihre Niederlassung oder der Beschäftigungsort liegen in Nordrhein-Westfalen

    Mitgliedschaft der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Sätzen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer, die angestellt tätig sind, werden von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV zugunsten des Versorgungswerks nicht befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersversorgung (Mindestbeitrag im Jahr 2021 198,09 € pro Monat) im Versorgungswerk aufzubauen.

    Weitere Informationen

    https://www.vw-aknrw.de/wp-content/uploads/vwak-files/201505_imagebroschuere.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de