Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen EinrichtungenOnline erledigen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Stadtkasse Hamm stellt Bescheinigungen in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) aus. Der Antrag kann formlos per EMail an stadtkasse@stadt.hamm.de erfolgen. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich während unserer Sprechzeiten stellen. Eine Bescheinigung in Steuersachen, die zur Vorlage bei Dienststellen der Stadt Hamm zwecks Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt wird, ist gebührenfrei. Alle anderen Bescheinigungen in Steuersachen kosten 10 Euro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
Hinweise für Hamm
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Hinweise für Hamm
Fristen
Hinweise für Hamm
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
Hinweise für Hamm
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hamm