Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen EinrichtungenOnline erledigen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. 

    Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erklärt, dass keine Verbindlichkeiten gegenüber der Alten Hansestadt Lemgo  in der Vergangenheit entstanden sind und sich die Person oder Firma steuerlich korrekt verhielt.

    Es dürfen also keine offenen Forderungen im Bereich Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr usw. bestehen.

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in den folgenden Fällen benötigt:

    • Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
    • Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Erteilung einer Taxikonzession
    • Erteilung öffentlicher Aufträge
    • Vorlage bei den Bankinstituten im Falle der Inanspruchnahme eines Kredites
    • usw.

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Name und Anschrift der Person bzw. des Betriebes
    • Anzahl der Ausfertigungen
    • Vorlage bei ?

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr beträgt 25,50 EUR (jede weitere Ausfertigung 4,05 EUR)

    Bezahlung: per Rechnung

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de