Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Bürgerämter nehmen schriftliche Anträge auf Befreiung, Ermäßigung, Anmeldung, Abmeldung oder Änderung entgegen und leiten sie zur weiteren Bearbeitung an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht von hier.
Die Entscheidungen über Befreiungen oder Ermäßigungen trifft der Beitragsservice. Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand und weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice unter der Telefonnummer 01806-999 555 10 oder per Post an "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
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