Rundfunkbeitrag im privaten BereichOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wieviele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend. 

    Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet:

    Kontaktdaten:

    Service-Telefon: 01806 999 555 10*
    Service-Fax: 01806 999 555 01*
    Service-Telefonzeiten:
    Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

    *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

    Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

    Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8b7a1b54b06a23722ddf6c264512989a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Für Bürgerinnen und Bürger:

    • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de