Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice oder Sie können den Onlineservice der Gebühreneinzusgszentrale nutzen. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf die weiterführenden Informationen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung,
- Namensänderung,
- neue Kontoverbindung oder
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Fristen
Hinweise für Lage
Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
- je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.
Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
Hinweise für Lage