Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten Sie sowohl im Rathaus Baesweiler als auch im Rathaus Setterich.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Antragsformular auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages auf der Internetseite der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice online auszufüllen und auszudrucken.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
- je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
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