Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Rundfunkgebührenbefreiung

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger auf Antrag an den Beitragsservice (früher: GEZ) von der Rundfunkgebühr ganz oder teilweise befreit werden. Diese Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Beitragsservice.

    Die Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden. Sie werden dann an den Beitragsservice übersandt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9ef4c872426d5f5c50e8d93fad937e9b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • Rundfunkteilnehmernummer
    • Bewilligungsbescheide beziehungsweise Schwerbehindertenausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Für Bürgerinnen und Bürger:

    • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de