Rundfunkgebührenbefreiung
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger auf Antrag an den Beitragsservice (früher: GEZ) von der Rundfunkgebühr ganz oder teilweise befreit werden. Diese Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Beitragsservice.
Die Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden. Sie werden dann an den Beitragsservice übersandt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Dinslaken
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- Rundfunkteilnehmernummer
- Bewilligungsbescheide beziehungsweise Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dinslaken
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dinslaken
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
- je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014