Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für
- Familien
- Wohngemeinschaften
- Unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2901
E-Mail: fb50@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Verfahrensablauf
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Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice in Köln bearbeitet und bewilligt.
Rundfunkbeitrag - Online-Service
Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 0 18 06 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.
Formulare werden in Krefeld aber auch in den städtischen Bürgerbüros und beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld ausgegeben.
Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
- je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
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- Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
- Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
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