Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

    Diese Regelung gilt für

    • Familien
    • Wohngemeinschaften
    • Unverheiratete Paare

    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_009c7eb7525937898543474119229938

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2901

    E-Mail: fb50@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Bescheinigung des jeweiligen Kostenträgers über den Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice 50656 Köln, Kopie des Schwerbehindertenausweises - Vorderseite und Rückseite - mit dem Merkzeichen RF, Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG, Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice in Köln bearbeitet und bewilligt.

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 0 18 06 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.

    Formulare werden in Krefeld aber auch in den städtischen Bürgerbüros und beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld ausgegeben.

    Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.
     

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    Für Bürgerinnen und Bürger:

    • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    • Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
    • Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de