Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Sofern Ihnen - auf Grund welcher Umstände auch immer - Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Stadt Baesweiler in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über eine Vielzahl der zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand etc., bereits obdachlos geworden sind.

    Für den Fall, dass sich keine Unterbringungsmöglichkeit, beispielsweise bei Verwandten, Freunden sowie in einem Hotel bzw. einer Pension ergibt, besteht die Möglichkeit, Sie vorübergehend in einer städtischen Notunterkunft unterzubringen.

    Zur problemlosen Abwicklung und Hilfe legen Sie - wenn möglich - bitte folgende Unterlagen von sämtlichen betroffenen Familienmitgliedern dem Ordnungsamt vor:

    • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
    • Bei ausländischen Hilfe Suchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
    • Einkommensunterlagen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzten Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
    • Nachweise über Schulden / Kreditverträge / Pfändungen
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen / Unterhaltsvereinbarungen
    • Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird, z.B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
    • Gegebenenfalls Sozialhilfeantrag

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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