Jugendschutz - Informationen
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiges Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. Multiplikator*innen (z.B. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Ausbilder*innen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit). Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Spice, Essstörungen)
- Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
- Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
- Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
- Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
- Gesundheitserziehung
- Sexualpädagogik u.v.m.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Formulare
Erziehungsbeauftragung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).
Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.
Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.
Weitere Informationen
Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol
Internetplattform zum Jugendschutz
Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ [bitte verlinken mit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz---verstaendlich-erklaert/86302 ]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017
Stichwörter
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