Jugendschutz - Informationen
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Auskünfte zum Jugendschutz bzw. Jugendschutzgesetz erteilt Ihnen gern die Ordnungsverwaltung der Stadt Geseke. Das Jugendschutzgesetz können Sie hier auch online abrufen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Formulare
Erziehungsbeauftragung
Voraussetzungen
Hinweise für Geseke
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Hinweise für Geseke
Hinweise (Besonderheiten)
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).
Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.
Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017