Jugendschutz

    Jugendschutz - Informationen

    Hinweise für Wadersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Antworten auf Fragen zum Jugendschutz, insbesondere was die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Partys anbelangt, sowie im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und Zigaretten, ergeben sich grds. aus den einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. 

    http://www.kreis-warendorf.de/w1/jugendamt.0.html

    http://www.drobs-online.de/
    Rechtsgrundlagen allgemein
    Jugendschutzgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6c985c979866b24e82a309cfd818e98b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wadersloh

    Formulare

    Erziehungsbeauftragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wadersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wadersloh

    Fristen

    Hinweise für Wadersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wadersloh

    Kosten

    Hinweise für Wadersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).

    Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.

    Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de