Jugendschutz

    Jugendschutz - Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).
    Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der/die Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung). Der/die Jugendliche hat die freie Arztwahl.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Der/die Jugendliche benötigt für die Untersuchungen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhält er/sie im Bürgerbüro der Gemeinde/Stadt, in der der erste Wohnsitz liegt.

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Erziehungsbeauftragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Für die Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten trägt das Land NRW.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).

    Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.

    Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de