Jugendschutz - Informationen
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der/die Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung). Der/die Jugendliche hat die freie Arztwahl.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Der/die Jugendliche benötigt für die Untersuchungen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhält er/sie im Bürgerbüro der Gemeinde/Stadt, in der der erste Wohnsitz liegt.
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Erziehungsbeauftragung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Coesfeld
Für die Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten trägt das Land NRW.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).
Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.
Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol
Internetplattform zum Jugendschutz
Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ [bitte verlinken mit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz---verstaendlich-erklaert/86302]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017
Stichwörter
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