Jugendschutz - Informationen
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
- Suchtgefahren
- Gefährung durch Medien
- Gewalt von und an Kindern und Jugendlichen
- Konsumerziehung
- Gefährdung im Straßenverkehr
- Gefährdung durch extreme weltanschauliche, religiöse, politische Orientierung
- Rechtsfragen
Sie erhalten Informationen über gesetzliche Regelungen, schriftliche Informationen bzw. Gesetzestexte. Zudem liegen unter dem Stichwort Jugendschutz weitere Informationen zu
- Jugendkriminalität
- legale u. illegale Drogen
- Gewalt/Misshandlung
- Sekten/Jugendreligionen
bereit.
Hinweis Jugendarbeitsschutz:
- a. Untersuchungsschein nach dem Jugendarbeitsschutz ist erhältlich Bürgerbüro
- b. Auskünfte über Jugendarbeitsschutz (z. B. zu Ferienjobs, Kinderarbeit, Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen/Auftritte etc.) sind beim staatl. Amt für Arbeitsschutz Aachen, Borchertstr. 20, 52072 Aachen, Tel.: 0241/8873441 o. 8873442, Fax 0241/8873400 zu erhalten.
Informationen für Ehrenamtler zum Kinder- und Jugendschutz bei Verbänden und Sportvereinen (§ 72a SGB VIII) sind erhältlich unter www.imblick.info
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Erziehungsbeauftragung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).
Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.
Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol
Internetplattform zum Jugendschutz
Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ [bitte verlinken mit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz---verstaendlich-erklaert/86302]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler