Jugendschutz

    Jugendschutz - Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Jugendschutz hat das Ziel, junge Menschen vor aktuellen gesellschaftlichen Gefährdungen zu schützen. Aktuelle Themen des Jugendschutzes sind zum Beispiel:
    • Suchtgefahren
    • Gefährung durch Medien
    • Gewalt von und an Kindern und Jugendlichen
    • Konsumerziehung
    • Gefährdung im Straßenverkehr
    • Gefährdung durch extreme weltanschauliche, religiöse, politische Orientierung
    • Rechtsfragen

    Sie erhalten Informationen über gesetzliche Regelungen, schriftliche Informationen bzw. Gesetzestexte. Zudem liegen unter dem Stichwort Jugendschutz weitere Informationen zu

    • Jugendkriminalität
    • legale u. illegale Drogen
    • Gewalt/Misshandlung
    • Sekten/Jugendreligionen

    bereit.

    Hinweis Jugendarbeitsschutz:

    • a. Untersuchungsschein nach dem Jugendarbeitsschutz ist erhältlich Bürgerbüro
    • b. Auskünfte über Jugendarbeitsschutz (z. B. zu Ferienjobs, Kinderarbeit, Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen/Auftritte etc.) sind beim staatl. Amt für Arbeitsschutz Aachen, Borchertstr. 20, 52072 Aachen, Tel.: 0241/8873441 o. 8873442, Fax 0241/8873400 zu erhalten.

    Informationen für Ehrenamtler zum Kinder- und Jugendschutz bei Verbänden und Sportvereinen (§ 72a SGB VIII) sind erhältlich unter www.imblick.info

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e8d39dca88f970d60e501acc80a0ef1c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendförderung, Kinderbetreuungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Erziehungsbeauftragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).

    Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.

    Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de