Grundstückseigentümerrechte im Grundbuch Vermerk

    Bauakteneinsicht

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstückes in Tönisvorst, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal und möchten die beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung vorhandenen Bauakten zu Ihrem Grundstück einsehen? Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach vorhergehender Terminabsprache.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1e214af5d646d5768b28213cdd0ba2b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag mit Bezeichnung des Rechts, der Angabe des herrschenden Grundstücks und des dienenden Grundstücks

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Personalausweis
    • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Vollmacht des Eigentümers

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Der Vermerk wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des herrschenden Grundstücks eingetragen. Auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wird ein Hinweis über den Vermerk eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme sowie die Fertigung von Kopien und Scans werden Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter Downloads - Bauakteneinsicht -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de