Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.
Gebührenfrei ist diese, wenn Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung benötigt wird oder wenn Sie diese online (s. oben oder rechts) als PDF-Download beantragen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.
Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.
Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass der/des Meldepflichtigen
- gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass der/des Meldepflichtigen
- gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass der/des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.
Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.
Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht, deren Personalausweis und ihren eigenen.
Online kann die Meldebescheinigung nicht für oder durch eine andere Person beantragt werden.
Für die Beantragung auf dem digitalen Weg ist zwingend ein deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte für EU-Bürger*innen nötig.
Personen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, können eine Meldebescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort in der Bürgerberatung beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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