Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Viele öffentliche und private Rententräger im In- und Ausland verlangen regelmäßige amtliche Bestätigungen, dass der bzw. die Rentenberechtigte noch lebt.
Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird explizit vermerkt, dass die Person noch lebt (bei persönlicher Vorsprache) bzw. kein Sterbeeintrag im Melderegister verzeichnet ist (bei Vorsprache einer bevollmächtigten Person).
Falls der Vordruck des*der Rententräger*in nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder auf diesem Angaben bestätigt werden sollen, die nicht Bestandteil des Melderegisters sind, kann nur die Ausstellung einer separaten Lebens- bzw. Meldebescheinigung erfolgen. Auf Wunsch wird diese gesiegelt mit dem Vordruck verbunden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen